Die Stadt Ratingen ist mit rund 92.000 Einwohnern die größte Stadt im Kreis Mettmann. Eingerahmt von den großen Städten an Rhein, Ruhr und Wupper bietet die Stadt Ratingen nicht
nur hervorragende Verkehrsanbindungen und eine sehr gute Infrastruktur, sondern auch
attraktive Kultur- und Freizeitangebote.
Ratingen unterhält eine Feuerwehr bestehend aus einer Berufsfeuerwehr mit 130 Kräften und einer Freiwilligen Feuerwehr mit ca. 320 Angehörigen. Für den Einsatzdienst im Schichtdienst der Berufsfeuerwehr der Stadt Ratingen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als
Brandmeisterinnen bzw. Brandmeister (m/w/d)
zu besetzen.
Zu Ihrem Aufgabengebiet gehört insbesondere
- der allgemeine Einsatzdienst im Brandschutz, die Hilfeleistung im Rettungsdienst sowie die Mitarbeit in den Sachgebieten bzw. Werkstätten
Sie bringen folgende Voraussetzungen mit:
- bestandene Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
abgeschlossene Ausbildung zur/zum Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter oder Rettungsassistentin/Rettungsassistent, mindestens jedoch zur/zum Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
- uneingeschränkte Tauglichkeit für den Einsatzdienst insbesondere der Atemschutztauglichkeit (G 26.3) und der Befähigung zum Führen von Fahrzeugen mindestens der Führerscheinklasse C (vormals Klasse II)
- Bereitschaft zum Schichtdienst
Bereitschaft zur Weiterbildung
- hohe Motivation und Einsatzbereitschaft
Wünschenswert sind:
- eine Mitgliedschaft in den ehrenamtlichen Einheiten der Feuerwehr Ratingen
- die Wohnortwahl in Ratingen (spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung)
Die Besoldung erfolgt nach A 7 LBesG NRW mit der Bewährungsoption zur Beförderung nach A 8 LBesG NRW.
Die Arbeitszeit umfasst gem. Arbeitszeitverordnung Feuerwehr NRW 48 Stunden in der Woche. Die Dienstschichten werden i. d. R. im 24-Stunden-Dienst verrichtet.
Evtl. Fragen richten Sie bitte an den Sachgebietsleiter Personal Herrn Hodi (Tel. 02102/550-37110).
Bewerbungen von Frauen sind unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Stadt Ratingen
zur Frauenförderung ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter
Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes und für Schwerbehinderte und
den Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen unter Beachtung der Bestimmung des
SGB IX.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bitte über das Bewerbungsportal der Stadt Ratingen.